Immobilienbewertung in Mecklenburg-Vorpommern

Immobilienbewertung: Was Ihre Immobilie wirklich wert ist

Es gibt drei Wege zum Wert Ihrer Immobilie: eine Online-Einschätzung in wenigen Minuten, eine kostenfreie Marktpreiseinschätzung mit Besichtigung und – wenn Finanzamt, Bank oder Miterben es verlangen – ein Verkehrswertgutachten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann welcher Weg der richtige ist, was er kostet und wie die drei gesetzlichen Verfahren funktionieren.

Online-Rechner kostenfrei · Einschätzung vor Ort kostenfrei · Büros in Neubrandenburg und Rostock

Immobilienmakler in Neubrandenburg Martin Wagner von Immobilienhaus Wagner

Martin Wagner

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung · B.A. Real Estate

Kostenfreie Online-Bewertung

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

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Kostenfrei · unverbindlich · in wenigen Minuten

Schritt 1

Online-Rechner: die erste Orientierung

Objektart, Wohnfläche, Baujahr und Adresse genügen für eine erste Preisspanne. Der Rechner arbeitet mit Marktdaten – den Zustand Ihrer Immobilie, Besonderheiten der Lage oder einen Modernisierungsstau kennt er nicht. Für die verlässliche Zahl kommen wir danach vorbei.

  1. Immobilie beschreibenArt, Fläche, Baujahr, Zustand
  2. Lage angebenAdresse Ihrer Immobilie
  3. Einschätzung erhaltenkostenfrei und unverbindlich

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Immobilienbewertung

DEKRA-zertifiziert

86

Bestnoten für unsere Beratung

228

erfüllte Wohnträume

1

fester Ansprechpartner von Anfang bis Ende

Welche Bewertung Sie brauchen

Drei Wege zum Wert – und was sie kosten

„Immobilienbewertung“ meint drei ganz verschiedene Dinge. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, wofür Sie den Wert brauchen.

WegWas Sie bekommenKosten
Online-EinschätzungEine Preisspanne auf Basis von Marktdaten, in wenigen Minuten. Gut als erster Anhaltspunkt – Zustand, Ausstattung und Besonderheiten Ihres Objekts kennt der Rechner nicht.kostenfrei
MarktpreiseinschätzungWir besichtigen die Immobilie, sichten Ihre Unterlagen und ordnen sie in den örtlichen Markt ein. Sie erhalten eine nachvollziehbare Preisspanne für den Verkauf.kostenfrei
VerkehrswertgutachtenEin ausführliches schriftliches Gutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, mit Begründung und Stichtag. Nötig, wenn Finanzamt, Bank oder Miterben eine belastbare Grundlage verlangen.kostenpflichtig

Ein Verkehrswertgutachten kostet in Deutschland marktüblich zwischen 1.500 und 3.000 Euro; einfachere Kurzgutachten liegen darunter. Die Höhe richtet sich nach Aufwand und Wert der Immobilie. Für den Verkauf brauchen Sie in aller Regel kein Gutachten – da genügt die Marktpreiseinschätzung, und die ist bei uns kostenfrei.

Was ein Gutachten leisten kann – und was nicht

Ein Verkehrswertgutachten ist eine begründete fachliche Einschätzung zu einem Stichtag, keine amtliche Festsetzung. Finanzämter und Banken erkennen Gutachten zertifizierter Sachverständiger regelmäßig an. Wird vor Gericht gestritten, bestellt das Gericht in der Regel einen eigenen Sachverständigen – unser Gutachten dient dann als Grundlage Ihrer Position, nicht als Urteil.

Kosten

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die ehrliche Antwort: Für den Verkauf meistens nichts. Kostenpflichtig wird es erst, wenn Sie ein schriftliches Gutachten für Dritte benötigen.

Jetzt kostenfrei starten

Erst die Spanne online, dann der Termin vor Ort – oder gleich der Termin. Sie entscheiden.

Anlässe

Wann Sie den Wert Ihrer Immobilie kennen müssen

Der häufigste Anlass ist der Verkauf. Genauso oft geht es aber um Erbschaft, Trennung oder schlicht um Klarheit.

Verkauf

Der Preis entscheidet, wie schnell und zu welchem Ergebnis verkauft wird. Zu hoch angesetzt bleibt die Immobilie liegen und geht später unter Wert weg; zu niedrig verschenken Sie Geld.

Erbschaft und Erbengemeinschaft

Das Finanzamt setzt für die Erbschaftsteuer einen Wert an. Weicht er vom tatsächlichen Marktwert ab, können Sie mit einem Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 Bewertungsgesetz). Unter Miterben schafft eine neutrale Bewertung die Grundlage für eine Einigung.

Trennung und Scheidung

Ob eine Seite die andere auszahlt oder verkauft wird: Beide brauchen einen Wert, den beide akzeptieren. Wir arbeiten in solchen Fällen bewusst mit beiden Parteien.

Schenkung und Übertragung

Wer zu Lebzeiten überträgt, braucht einen Wert für Schenkungsteuer, Pflichtteilsansprüche und die Abwägung, ob sich der Schritt lohnt.

Finanzierung und Beleihung

Banken setzen einen eigenen Beleihungswert an, der unter dem Marktwert liegt. Eine fundierte Einschätzung hilft Ihnen, das Gespräch vorbereitet zu führen.

Einfach Klarheit

Viele Eigentümer wollen schlicht wissen, wo sie stehen – ohne Verkaufsabsicht. Auch dafür sind wir da, und auch dann bleibt die Einschätzung kostenfrei.

Die gesetzlichen Verfahren

Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert

Die Wertermittlung ist in Deutschland durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Je nach Art der Immobilie kommt eines der drei Verfahren zum Zug – manchmal auch zwei, um das Ergebnis abzusichern.

Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Grundstücke

Vergleichswertverfahren

Grundlage sind die tatsächlich gezahlten Kaufpreise vergleichbarer Objekte in derselben Lage. Das Verfahren bildet den Markt am direktesten ab – es steht und fällt mit der Zahl brauchbarer Vergleichsfälle. Wir arbeiten dafür mit der amtlichen Kaufpreissammlung und unseren eigenen Abschlüssen.

freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser

Sachwertverfahren

Gefragt wird, was es heute kosten würde, das Gebäude wieder zu errichten. Davon wird die Abnutzung abgezogen, der Bodenwert kommt hinzu. Weil die Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern weit auseinanderliegen, entscheidet hier die örtliche Datenlage.

vermietete Wohnungen, Mehrfamilien- und Gewerbehäuser

Ertragswertverfahren

Maßgeblich sind die dauerhaft erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten, bewertet mit dem örtlichen Liegenschaftszinssatz. Das ist die Rechnung, die auch ein Kapitalanleger aufmacht.

Wertfaktoren

Was den Preis nach oben und unten zieht

Die Lage bleibt das stärkste Einzelkriterium. Sie ist aber nicht das einzige – und anders als Zustand oder Ausstattung lässt sie sich nicht verändern.

Lage

Makrolage ist die Region, Mikrolage der Straßenzug: Nachbarschaft, Lärm, Ausrichtung, Aussicht, Wege zu Schule und Einkauf.

Zustand

Alter und Zustand von Dach, Heizung, Fenstern, Leitungen. Ein Modernisierungsstau schlägt direkt auf den Preis durch.

Energie

Energieausweis, Dämmung, Art der Heizung. Seit den gestiegenen Energiekosten rechnen Käufer die Folgekosten mit ein.

Grundriss

Eine flexibel nutzbare Aufteilung bringt mehr als Quadratmeter in verwinkelten Räumen.

Ausstattung

Böden, Bad, Küche, Balkon, Terrasse, Garage, Nebengelass.

Rechtliches

Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Baulasten und Denkmalschutz wirken sich auf den Wert aus – manchmal erheblich.

Was eine Immobilie in Ihrer Straße tatsächlich bringt, lässt sich nur vor Ort beurteilen. Pauschale Quadratmeterpreise aus dem Internet führen bei Bestandsimmobilien regelmäßig in die Irre.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Starten Sie online mit einer ersten Spanne – oder lassen Sie uns gleich vorbeikommen. Beides kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Kostenfrei · unverbindlich · ohne Verkaufsdruck

So läuft es ab

Von der ersten Zahl zur belastbaren Einschätzung

01

wenige Minuten

Online starten

Sie geben Objektart, Wohnfläche, Baujahr und Adresse ein und erhalten eine erste Preisspanne. Unverbindlich und kostenfrei.

02

ca. 30 Minuten

Erstgespräch

Wir besprechen Ihr Vorhaben und klären, welche Unterlagen vorliegen – Grundrisse, Energieausweis, Grundbuchauszug, Nachweise über Modernisierungen.

03

1 bis 2 Stunden

Vor-Ort-Termin

Martin Wagner sieht sich die Immobilie persönlich an: Bausubstanz, Haustechnik, Modernisierungsstand, Grundriss und Mikrolage. Das ist der Teil, den kein Rechner leisten kann.

04

3 bis 7 Werktage

Auswertung

Die Beobachtungen vor Ort werden mit den Marktdaten zusammengeführt und nach dem passenden Verfahren ausgewertet.

05

ca. 1 Stunde

Ergebnisgespräch

Sie bekommen die Einschätzung schriftlich und wir gehen sie gemeinsam durch – mit der Begründung, wie sie zustande kommt, und was daraus folgt.

Unterlagen

Was wir für die Bewertung brauchen

Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer die Einschätzung. Fehlendes beschaffen wir mit Ihrer Vollmacht bei den Ämtern.

Checkliste zum Abhaken

Alle Unterlagen, die beim Verkauf gebraucht werden, finden Sie auf einer eigenen Seite – zum Abhaken im Browser und als PDF.

Auswahl

Woran Sie einen guten Sachverständigen erkennen

Martin Wagner und Eric Lucyga vom Immobilienhaus Wagner im Büro

Martin Wagner (links), Geschäftsführer, und Eric Lucyga, Standortleiter in Rostock.

Ihr Ansprechpartner

Immobilienmakler in Neubrandenburg Martin Wagner von Immobilienhaus Wagner

Martin Wagner

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung · B.A. Real Estate

Martin Wagner ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und hat Real Estate studiert (B.A.). Er bewertet seit Jahren Immobilien zwischen Ostseeküste und Seenplatte – und sieht sich jedes Objekt selbst an, bevor er eine Zahl nennt.

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

Termin

Bewertungstermin direkt online buchen

Dreißig Minuten, telefonisch oder bei Ihnen vor Ort. Wir klären, welcher Weg zum Wert in Ihrem Fall der richtige ist und welche Unterlagen Sie brauchen.

Unser Online-Kalender wird von Calendly bereitgestellt und erst geladen, wenn Sie externen Inhalten im Cookie-Banner zustimmen.

Termin direkt bei Calendly wählen

Oder rufen Sie uns an: 0152 / 0358 9946

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Unsere Marktpreiseinschätzung mit Besichtigung ist kostenfrei, auch ohne Verkaufsabsicht. Kostenpflichtig wird es erst beim schriftlichen Verkehrswertgutachten: Marktüblich sind in Deutschland 1.500 bis 3.000 Euro, Kurzgutachten liegen darunter. Die Höhe hängt von Aufwand und Wert der Immobilie ab.

Die Online-Einschätzung liefert in wenigen Minuten eine Spanne. Für die Einschätzung mit Besichtigung rechnen Sie mit drei bis sieben Werktagen zwischen Vor-Ort-Termin und Ergebnisgespräch – vorausgesetzt, die Unterlagen liegen vor.

In aller Regel nicht. Für den Verkauf genügt eine fundierte Marktpreiseinschätzung. Ein Verkehrswertgutachten brauchen Sie, wenn ein Dritter den Wert nachvollziehen können muss – Finanzamt, Bank, Miterben oder das Familiengericht.

Inhaltlich keiner. „Verkehrswert“ ist der gesetzliche Begriff aus § 194 Baugesetzbuch, „Marktwert“ wird gleichbedeutend verwendet. Beide meinen den Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

Bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern meist das Vergleichswertverfahren, bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern das Sachwertverfahren, bei vermieteten Objekten das Ertragswertverfahren. Manchmal rechnen wir zwei Verfahren, um das Ergebnis abzusichern.

Als erste Orientierung ist sie brauchbar, als Grundlage für eine Preisentscheidung nicht. Online-Rechner arbeiten mit Durchschnittswerten und kennen weder den Zustand Ihrer Immobilie noch Besonderheiten wie Modernisierungsstau, Wohnrechte oder eine ungewöhnliche Lage. Die Spanne kann deshalb deutlich daneben liegen.

Eine grobe Orientierung bekommen Sie über Bodenrichtwerte und Vergleichsangebote. Verlassen Sie sich darauf aber nicht: Angebotspreise aus Portalen sind keine erzielten Preise, und die eigene Immobilie schätzt fast jeder zu hoch ein – das ist menschlich und gut belegt.

Das Finanzamt setzt zunächst einen typisierten Wert an. Liegt der über dem tatsächlichen Marktwert, können Sie den niedrigeren Wert nach § 198 Bewertungsgesetz nachweisen – dafür ist ein Gutachten der übliche Weg. Zur steuerlichen Seite beraten Steuerberatung oder Finanzamt, wir liefern die Bewertung.

Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Eine vollständige Liste finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste. Was fehlt, beschaffen wir für Sie.

Wenn Sie eine Entscheidung treffen wollen, sollte die Einschätzung aktuell sein. Der Markt hat sich in den letzten Jahren spürbar bewegt – eine Bewertung von 2021 sagt über 2026 wenig aus. Wie sich die Preise zuletzt entwickelt haben, steht in unserem Beitrag zu den Immobilienpreisen 2026.

Ja. Viele Eigentümer wollen einfach wissen, wo sie stehen – für die eigene Planung, eine Erbregelung oder ein Bankgespräch. Die Einschätzung bleibt auch dann kostenfrei, und wir melden uns danach nicht ungefragt wieder.

In ganz Mecklenburg-Vorpommern, von unseren Büros in Neubrandenburg und Rostock aus. Eigene Seiten gibt es für Rostock, Neubrandenburg und Greifswald.

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Martin Wagner

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