Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Eigentümer und Immobilienmakler
Wer 2027 eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollte sich rechtzeitig mit den neuen Regeln zum Energieausweis vertraut machen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern sich zum 1. Januar 2027 wesentliche Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Verwendung von Energieausweisen.
Die Änderungen betreffen vor allem Eigentümer und alle, die Immobilienanzeigen veröffentlichen. Neue Energieausweise werden digital und maschinenlesbar, enthalten deutlich mehr Informationen und verändern teilweise die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
Für uns bedeutet das: Wir berücksichtigen die neuen Anforderungen schon bei der Vorbereitung einer Vermarktung und achten gemeinsam mit Ihnen darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2027 neu ausgestellte Energieausweise sind digital und maschinenlesbar. Eine Papierfassung gibt es weiterhin auf Wunsch.
- In Immobilienanzeigen tritt bei neuen Energieausweisen der Jahres-Primärenergiebedarf an die Stelle des bisherigen Energiekennwerts.
- Bestehende, gültige Energieausweise bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendbar – in der Regel zehn Jahre.
- Ein Inserat mit dem Hinweis „Energieausweis in Vorbereitung“ ist weiterhin möglich. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorliegen.
Was ändert sich beim Energieausweis ab 2027?
Der Energieausweis wird künftig deutlich umfangreicher. Energieausweise, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden, müssen grundsätzlich digital in einem maschinenlesbaren Format erstellt werden. Eine Papierfassung kann der Eigentümer oder Bauherr weiterhin zusätzlich erhalten, wenn er dies wünscht.
Gleichzeitig enthält der neue Energieausweis mehr Informationen zur energetischen Qualität eines Gebäudes, darunter detailliertere Angaben zu Primär- und Endenergie, zu erneuerbaren Energien und zu den betriebsbedingten Treibhausgasemissionen.
Aus einem bisher recht kompakten Dokument wird damit eine umfassende energetische Beschreibung Ihrer Immobilie.
Neue Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Für Verkäufer und Vermieter sind vor allem die Änderungen bei Immobilienanzeigen wichtig. Liegt bei Veröffentlichung einer Anzeige bereits ein ab dem 1. Januar 2027 ausgestellter Energieausweis vor, gehören unter anderem folgende Angaben in die Anzeige:
- Art beziehungsweise Grundlage des Energieausweises
- Ausstellungsdatum des Energieausweises
- Jahres-Primärenergiebedarf in kWh pro Jahr und Quadratmeter Nutzfläche
- wesentliche Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse
Neu ist damit vor allem der Energiekennwert: Bei neuen Energieausweisen wird in der Anzeige der Jahres-Primärenergiebedarf angegeben – statt wie bisher des Endenergiebedarfs beziehungsweise Endenergieverbrauchs.
Auch bei Nichtwohngebäuden gehören Baujahr und Energieeffizienzklasse künftig zu den Pflichtangaben.
Darf eine Immobilie ohne Energieausweis inseriert werden?
Ja, hier gibt es eine wichtige Besonderheit. Auch ab 2027 können Sie eine Immobilie bereits anbieten, wenn der Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht vorliegt. Die gesetzlichen Energieangaben müssen in einer kommerziellen Immobilienanzeige nur dann aufgenommen werden, wenn bei Aufgabe der Anzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Der Hinweis „Energieausweis in Vorbereitung“ bleibt deshalb möglich.
Dauerhaft verzichten können Sie auf den Energieausweis allerdings nicht. Besteht eine gesetzliche Pflicht, muss er erstellt werden und spätestens zu den vorgesehenen Zeitpunkten vorliegen.
Was gilt bei einer Besichtigung?
Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis den Kaufinteressenten zugänglich gemacht werden, zum Beispiel als Kopie oder als gut sichtbarer Aushang. Findet keine Besichtigung statt, gelten entsprechende Vorlagepflichten gegenüber den Interessenten.
Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält der Käufer den Energieausweis beziehungsweise eine Kopie davon.
Unser Rat: Kümmern Sie sich um den Energieausweis nicht erst kurz vor dem Notartermin, sondern schon zu Beginn der Verkaufsvorbereitung.
Werden alte Energieausweise ab 2027 ungültig?
Nein. Ein vor dem 1. Januar 2027 ausgestellter und weiterhin gültiger Energieausweis kann grundsätzlich bis zum Ende seiner regulären Gültigkeit weiterverwendet werden. Energieausweise gelten in der Regel zehn Jahre.
Auch für Immobilienanzeigen gibt es eine Übergangsregelung. Verkaufen Sie zum Beispiel 2027 ein Haus, für das ein gültiger Energieausweis aus dem Jahr 2025 vorliegt, gelten für die Anzeige weiterhin die bisherigen Pflichtangaben.
Allein wegen der Gesetzesänderung müssen Sie also keinen neuen Energieausweis erstellen lassen.
Der Energieausweis wird deutlich aussagekräftiger
Neben den bekannten Energiekennwerten enthalten die neuen Energieausweise auch Angaben zu erneuerbaren Energien und zu Treibhausgasemissionen.
Die Modernisierungsempfehlungen werden ebenfalls ausführlicher. Sie sollen künftig unter anderem zeigen, wie viel Energie sich einsparen lässt und wie sich Treibhausgasemissionen verringern lassen. Hinzu kommen können Angaben zur verbleibenden Lebensdauer bestimmter Heizungs- oder Klimaanlagen und zu möglichen Alternativen.
Kaufinteressenten erhalten so ein deutlich vollständigeres Bild von der energetischen Qualität einer Immobilie.
Warum wird der Energieausweis beim Immobilienverkauf immer wichtiger?
Energieeffizienz ist längst mehr als eine gesetzliche Formalität. Kaufinteressenten achten heute deutlich stärker auf den Energieverbrauch beziehungsweise Energiebedarf, die Art der Heizung, die Energieeffizienzklasse, den energetischen Zustand des Gebäudes, die zu erwartenden Nebenkosten und auf Modernisierungen, die in den nächsten Jahren anstehen könnten.
Gerade bei älteren Ein- und Mehrfamilienhäusern beeinflussen diese Punkte, wie Interessenten eine Immobilie einschätzen und wie die Preisgespräche verlaufen. Ein aussagekräftiger Energieausweis schafft hier Klarheit. Und wer offen mit dem energetischen Zustand seines Hauses umgeht, schafft Vertrauen – auf beiden Seiten des Verhandlungstisches.
Mehr zu den aktuellen Vorgaben für Heizungen lesen Sie in unserem Beitrag zum neuen Heizungsgesetz 2026.
Was Sie als Eigentümer jetzt tun können
Wenn Sie in den kommenden Monaten einen Verkauf oder eine Vermietung planen, lohnt sich ein kurzer Blick in Ihre Unterlagen: Gibt es bereits einen Energieausweis, und bis wann ist er gültig? Handelt es sich um einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis? Liegen Nachweise zu Heizung, Dämmung oder Fenstertausch vor?
Welche weiteren Dokumente Sie für einen Verkauf benötigen, haben wir in unserer Checkliste zu den Verkaufsunterlagen zusammengestellt.
Wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen, gehen wir die Unterlagen gemeinsam durch und klären, ob Ihr bestehender Energieausweis weiterverwendet werden kann oder ob ein neuer sinnvoll ist. So starten Sie gut vorbereitet in die Vermarktung – in Neubrandenburg, Rostock und der ganzen Region.
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis 2027
Muss ich wegen der Gesetzesänderung einen neuen Energieausweis erstellen lassen?
Nein. Ein vor dem 1. Januar 2027 ausgestellter und noch gültiger Energieausweis kann bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwendet werden. In der Regel gilt ein Energieausweis zehn Jahre.
Welche Angaben gehören ab 2027 in eine Immobilienanzeige?
Liegt ein ab dem 1. Januar 2027 ausgestellter Energieausweis vor, gehören unter anderem Art und Ausstellungsdatum des Ausweises, der Jahres-Primärenergiebedarf, die wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse in die Anzeige. Für ältere, noch gültige Ausweise gelten die bisherigen Pflichtangaben.
Darf ich meine Immobilie ohne Energieausweis inserieren?
Ja, wenn bei Aufgabe der Anzeige noch kein Energieausweis vorliegt. Dann kann der Hinweis „Energieausweis in Vorbereitung“ verwendet werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis den Interessenten aber vorgelegt werden.
Wann erhält der Käufer den Energieausweis?
Spätestens bei der Besichtigung wird der Energieausweis vorgelegt, zum Beispiel als Kopie oder Aushang. Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält der Käufer den Energieausweis beziehungsweise eine Kopie davon.