Der wichtigste Vorteil, den Ihnen das Immobilienbüro Penzlin bringt, ist sicherlich das fundierte Fachwissen des Maklers. Hinzu kommen die umfassenden Vermarktungsmöglichkeiten. Auch investieren unsere Immobilienmakler in Penzlin schon im Vorfeld ausreichend Zeit, um die Immobilie mit all ihren Vor- und Nachteilen eingehend zu beurteilen. Dabei geht es unter anderem darum, über welche herausragenden Merkmale die Immobilie verfügt oder ob an manchen Stellen Renovierungsstau herrscht. Damit lässt sich der Verkaufswert realistisch einschätzen. Das effektive Bewerben einer Immobilie gehört zu den wichtigsten Tätigkeiten eines Maklers. Er erstellt ein aussagekräftiges Exposé mit Bildern und Videos, spricht vorgemerkte Kunden an und schaltet gezielt Anzeigen.
Kundenstamm und Marktnähe des Immobilienmaklers in Penzlin
Unser Immobilienbüro in Penzlin kennt den regionalen Markt sehr gut. Wir wissen um die momentane Nachfrage und kennen aktuelle Trends. Durch diese Marktnähe können wir Kauf- und Mietpreise in ihrer realistischen Höhe einordnen. Zugleich sind wir imstande, eine Immobilie gezielt Interessenten aus unserem Kundenstamm anzubieten. Das ist wichtig, um die Vermarktung mithilfe von Inseraten (online und in Printmedien) so sparsam zu betreiben, dass nicht der Eindruck entsteht, das Haus ließe sich nicht verkaufen. Diesen Aspekt kennen private Anbieter nicht. Sie wundern sich dann, dass der Zuspruch umso mehr sinkt, je häufiger sie inserieren. Mit unserem vorgemerkten Kundenstamm beschleunigen wir den Verkaufsprozess ganz erheblich.
Zeitersparnis durch Kenntnis der Abläufe
Unsere Immobilienmakler beherrschen die Abläufe der Haus- und Wohnungsvermarktung sehr gut, was die Kenntnis der betreffenden Rechtsfragen einschließt. Wir liefern zwar keine Rechtsberatung, weil diese Anwälten vorbehalten ist, doch wir lassen unsere diesbezüglichen Kenntnisse in die Gesamtberatung einfließen. Während des Vermarktungsprozesses sorgt unser Immobilienbüro in Penzlin für flüssige Abläufe, was Ihnen Zeitvorteile verschafft. Wir führen Interessentengespräche durch, organisieren Besichtigungen, überprüfen die Bonität von vorgemerkten Interessenten und kümmern uns im richtigen Rhythmus um die Werbung. Bei Verkäufern überprüfen wir, ob alle Unterlagen vorhanden sind. Nötigenfalls unterstützen wir deren Beschaffung.
Neutralität des Immobilienmaklers in Penzlin
Unsere Makler halten innere Distanz zum Verkaufsobjekt, weil Emotionen bei einer Immobilientransaktion nichts zu suchen haben. Private Verkäufer werden häufig durch ihre innere Bindung an das eigene Haus in Bezug auf realistische Preiseinschätzungen und -verhandlungen ausgebremst. Ein oft zu beobachtender Effekt ist dabei, dass sie den Preis zu hoch ansetzen. Manchmal setzen sie ihn allerdings auch zu niedrig an, weil sie unter Zeitdruck schnellstens verkaufen wollen. Darüber hinaus sind private Hausbesitzer und Kaufinteressenten verhandlungsunerfahren. Sie verstehen nicht genau, wie die Gegenseite um den Preis pokert, weshalb sie unter Umständen die Verhandlungen vorschnell abbrechen. Ein wichtiger Aspekt kommt hinzu: Private Verkäufer sind kaum imstande, die dringend nötige Schufa-Auskunft eines Kaufinteressenten einzuholen. Für Makler ist dies ein selbstverständlicher Vorgang. Sie sind kostenpflichtige Schufa-Mitglieder und erhalten diese Daten wegen ihres berechtigten Interesses. Sie sind sehr wichtig, weil es durchaus Kaufinteressenten gibt, die gern kaufen wollen, es aber mangels Bonität gar nicht können.
Wie ist die Provision des Immobilienmaklers in Penzlin zu bewerten?
Viele Verkäufer und Kaufinteressenten möchten keinen Makler in Anspruch nehmen, weil ihnen die Provision zu hoch erscheint. Allerdings herrscht hier eine Fehleinschätzung vor. Da sich durch die Maklerbewertung des Verkaufspreises eine deutlich realistischere Einschätzung ergibt, erfolgt eine flüssigere Transaktion, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Mindestens eine Seite spart zudem in der Regel so viel Geld, dass damit die Provision wieder eingespielt wird. Grundsätzlich wird die Provision nur im Erfolgsfall fällig. Sie richtet sich nach ortsüblichen Gegebenheiten. Eine überhöhte Provision ist gesetzlich grundsätzlich nicht zulässig.